STEUERREFORM

Die in den Medien und auch bei den Bürgern breit diskutierte Steuerreform wurde am 08.07.2015 im Nationalrat beschlossen.

Die Steuerreform bringt nicht nur Entlastungen, sondern leider auch Erhöhungen, gerade bei Immobilienübertragungen. Diese steuerlichen Mehrbelastungen betreffen insbesondere Übertragungen von Liegenschaften im Familienverband.

Die Änderungen, wie in unserem Newsletter vom Mai 2015 bereits angeführt, treten am 01.01.2016 in Kraft.

Bei vielen Vermögensübertragungen innerhalb der Familie ist es steuerlich günstiger, wenn diese noch 2015 durchgeführt werden.

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Go back