MORDPROZESS WEGEN MESSERATTACKE IN IMST

Im Schwurgerichtsverfahren beim Landesgericht Innsbruck gingen die Geschworenen nicht von einem Mord des Angeklagten aus.

Die Entscheidung fiel denkbar knapp mit 4:4 aus. Dies bedeutet, dass zu Gunsten des Angeklagten nicht das Verbrechen des Mordes vorlag.

Der Angeklagte wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu 5 Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Der Angeklagte hat im Verfahren auch behauptet, er habe in Notwehr gehandelt.

Die Geschworenen gingen jedoch mehrheitlich nicht von einer Notwehrsituation aus.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafberufung angemeldet.

Es wird nunmehr das Oberlandesgericht Innsbruck die Strafhöhe noch einmal zu bestimmen haben.
Download Bericht der VN Dr. Stefan Denifl
Rechtsanwalt
Landesleiter Weisser Ring Vlbg

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