LEBENSLANG FÜR MORD IN FRASTANZ

Nach drei Verhandlungstagen wurde der Angeklagte am 05.12.2017 vom Schwurgerichtshof des Landesgerichtes Feldkirch wegen des Verbrechens des Mordes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.

RA Dr. Stefan Denifl vertritt die Eltern und die Schwester des Opfers Stefanie N.

Die Angehörigen sind erleichtert, dass das Verfahren mit einem Schuldspruch durch die Geschworenen in erster Instanz beendet wurde.

Vom Schwurgerichtshof wurden Privatbeteiligtenansprüche von insgesamt ca. € 147.000,00 zugesprochen.

Der Weisse Ring unterstützt die Angehörigen auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Verbrechensopfergesetz.
Dr. Stefan Denifl
Rechtsanwalt
Landesleiter Weisser Ring Vlbg

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