KREDITNEHMER AUFGEPASST, AKTUELLE OGH ENTSCHEIDUNG!

Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ermöglicht vielen Bankkunden bei Negativzinsen die Reduzierung der Zinszahlungen, auch rückwirkend. Wir bieten Kunden von Schweizer Franken und Eurokrediten eine Beratung und Prüfung der Kreditverträge und ein Schreiben an das Bankinstitut auf Reduzierung/Rückforderung von zu viel verrechneten Zinsen zu einer ermäßigten Pauschale von Euro 190 netto plus 20 % USt an. Terminanfragen sind online unter anwalt@denifl.eu und telefonisch unter 05572/22195 möglich. Weitere Informationen samt Urteil unter Aktuelles.
Dr. Stefan Denifl
Dornbirn, 13.06.2017

Go back