ERBRECHT

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten und anderen erbrechtlichen Verträgen. Darüber hinaus sind wir kompetent in der Abwicklung von Verlassenschaftsabhandlungen.

  • Testamente
  • letztwillige Anordnung
  • Verlassenschaftsverfahren

Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen.

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