ERBRECHT
Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten und anderen erbrechtlichen Verträgen. Darüber hinaus sind wir kompetent in der Abwicklung von Verlassenschaftsabhandlungen.
- Testamente
- letztwillige Anordnung
- Verlassenschaftsverfahren
Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen.