BANKEN MÜSSEN NEGATIVZINSEN BEI KREDITEN ABZIEHEN

Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass Banken Negativzinsen nicht ausschließen dürfen. Es dürfe keine Zinsuntergrenze ohne eine entsprechende Obergrenze geben.

Es gibt Banken, die die Negativzinsen überhaupt nicht berücksichtigen und Banken, welche zwar bereit sind, einen negativen Libor vom Aufschlag abzuziehen, jedoch nicht bereit sind, den Kunden auch Zinsen bei einem Kredit auszuzahlen.

Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Ausschlag 0,75 % ist und ein negativer LIBOR von 0,85 % vorliegt. In diesem Fall müssten die Banken nach der Entscheidung des Handelsgerichtes Wien dem Kunden den Differenzzins von 0,1 % auszahlen.

Wenn diese Entscheidung vom Obersten Gerichtshof bestätigt wird, muss die jeweilige Bank dem Kunden einen allfälligen Negativzins im Nachhinein auszahlen.

Ich werde für Sie die Rechtsprechung verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.

Dr. Stefan Denifl

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