ÄNDERUNGEN IM ERBRECHT

22. September 2015
Gesetzesänderung: am 7.7.2015 hat der österreichische Nationalrat das Erbrechtänderungsgesetz 2015 beschlossen.

In der ersten Phase tritt bei Todesfällen ab 17.8.2015 bereits die Änderung ein, dass sich das anzuwendende Recht und die Gerichtszuständigkeit bei Todesfällen nicht mehr nach der Staatsbürgerschaft des Erblassers, sondern nach seinem letzten gewöhnlichen Aufenthalt richten.

Wichtige Neuerungen: die weiteren Neuerungen treten am 1.1.2017 in Kraft. Die wichtigsten Gesetzesänderungen betreffend die Vereinfachung der Enterbung naher Angehöriger und die Stärkung der rechtlichen Position pflegende Angehörige mit der Einführung des Pflegevermächtnisses. Dieses gebührt nahen Angehörigen für deren Pflegeleistungen in den letzten 3 Jahren für den Erblasser.

Keine Pflichtteilsansprüche für Eltern: die Eltern und andere Vorfahren haben keine Pflichtteilsansprüche mehr. Auch verdrängt das Erbrecht des Ehegatten oder eingetragenen Partners zur Gänze das jetzt noch vorhandene Erbrecht von Geschwistern oder Eltern des Erblassers.

Testamente: für das nicht vom Erblasser handschriftlich verfasste Testament genügt die Unterschrift des Erblassers nicht mehr. Er hat durch einen eigenhändig geschriebenen Zusatz die Urkunde als letzten Willen zu bekräftigen. Damit soll das Testament fälschungssicherer sein.

Auch wenn die meisten erbrechtlichen Bestimmungen erst am 1.1.2017 in Kraft treten, müssen diese bereits jetzt bei Testamenten oder bei Vermögensübertragungen berücksichtigt werden.

Dr. Stefan Denifl,
Rechtsanwalt in
Dornbirn und Nüziders

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