AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUM PFLEGEREGRESS

Wie Sie möglicherweise aus den Medien entnommen haben, gibt es eine aktuelle Entscheidung zum Thema Pflegeregress und gesetzliche Zinsen durch das Landesverwaltungsgericht. Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auf die gesetzlichen Zinsen einer geschenkten Sache nicht zugegriffen werden darf. Somit wird auch das Vermögen der Beschenkten durch das Verbot des Pflegeregresses geschützt. Anlassfall war unter anderem ein Pflegebedürftiger, der sein Haus seiner Tochter geschenkt hat. Zur Abdeckung der Heimkosten hat er Mindestsicherung erhalten. Die Bezirkshauptmannschaft hat aber zuerst verlangt, dass er von seiner Tochter die gesetzlichen Zinsen vom geschenkten Haus einfordert und zur Abdeckung der Heimkosten verwendet. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde zwar zugelassen, allerdings wurde von Seiten der Politik geäußert, dass man diese Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes betreffend die gesetzlichen Zinsen akzeptieren werde. Eine Vermietung von Wohnräumlichkeiten wird von den Bezirkshauptmannschaften weiterhin verlangt. Ich werde Sie über die aktuelle Rechtsprechung zum Pflegeregress wieder informieren.
Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Dr. Stefan Denifl
Rechtsanwalt
Landesleiter Weisser Ring Vlbg

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