RECHTSANWALT
IN VORARLBERG
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WILLKOMMEN BEI DER
RECHTSANWALTSKANZLEI
DR. ARNOLD TROJER UND
DR. STEFAN DENIFL
Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über zwei Standorte in Vorarlberg. Im Jänner 2004 haben wir unsere Kanzleigemeinschaft gegründet und die Räumlichkeiten am Marktplatz in Dornbirn bezogen. Die Büroräume in Dornbirn sind auf 210 Quadratmetern mit modernster Infrastruktur und Top-EDV ausgestattet. Neben dem Büro in Dornbirn wurde eine Filiale in Bludenz etabliert. Seit 2011 befindet sich diese Zweigniederlassung in Nüziders.
Unser Vertretungsrecht für unsere Klienten erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst außerdem die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen Angelegenheiten gerichtlicher, außergerichtlicher, öffentlicher und privater Natur.
Neuigkeiten
LEISTUNG IN DER ÜBERSICHT
Wir stehen Ihnen gerne mit vollem Engagement zur Verfügung.
Als Mitglieder der Treuhandrevision unterliegen wir außerdem der Kontrolle der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer für die übernommenen Treuhandschaften. Dr. Arnold Trojer und Dr. Stefan Denifl verfügen über langjährige Prozesserfahrung sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht. Wir versuchen durch Präzision, Innovation und Flexibilität für den Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Wir sind auch bemüht, durch vorausschauende Vertragsgestaltung und sinnvolle außergerichtliche Vergleichslösungen langwierige und risikoreiche Prozesse zu vermeiden. Wir stehen Ihnen gerne mit vollem Engagement zur Verfügung.
01.EHE- UND FAMILIENRECHT
EHE- UND FAMILIENRECHT
Ehescheidungen haben vor allem in den vergangenen Jahren sehr zugenommen – im Gegenzug geht der Trend verstärkt eher in Richtung Partnerschaft, als in Richtung Ehe. Ehescheidungen fallen in der Regel sehr kompliziert und komplex aus – es gilt, gemeinsam Erworbenes gerecht zu teilen, es geht aber auch darum, ausgewogene und gerechte Entscheidungen darüber zu treffen, was an Unterhalt zu zahlen ist – und was für gegenseitige Verpflichtungen im Bereich der Kinder einzugehen sind.
Bisher waren das finanzielle Risiko bzw. die Kinder oft ein Grund dafür, die Ehe aufrecht zu erhalten, obwohl man sich zur Gänze auseinander gelebt hatte und eher ein Nebeneinander als ein Miteinander führte. Und so gilt es letztendlich auch, Streit zu schlichten, um vernünftige Lösungen herbei zu führen, die unsere Klienten auch tragen, bzw. finanzieren können. Dabei ist es uns ein Anliegen, besonders auf das Wohl der Kinder Rücksicht zu nehmen.
- Scheidungen
- Pflegschaftsverfahren
- Unterhaltsverfahren
- Partnerschaftsverträge
02.VERWALTUNGSRECHT
VERWALTUNGSRECHT
Das Verwaltungsrecht ist eine überaus komplizierte Angelegenheit – im Zeitalter der Überflutung durch Gesetze und Verordnungen ist es dem Laien nahezu unmöglich, einen Überblick über die sich ständig vermehrenden Rechtsvorschriften zu erhalten oder zu erarbeiten. Selbst Juristen müssen sich hier nicht selten sehr tief in die Materie vorarbeiten. Die Erfahrung macht deutlich – auch die Erfahrung unserer Kanzlei – dass durch eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Anwalt ein später zu erwartender Schaden einfach zu vermeiden ist. Allerdings nur dann, wenn diese entsprechenden Schritte rechtzeitig eingeleitet werden. Vorbeugung ist hier dringend angebracht. Unsere Kanzlei ist selbstverständlich jederzeit bereit, diese vorbeugenden Maßnahmen mit Ihnen zu besprechen und Ihnen wichtige Auskünfte in Ihrem ganz speziellen Problem zu erteilen.
- Verwaltungsstrafverfahren
- Führerscheinentzugsverfahren
- Baurecht
- Betriebsanlageverfahren
- Fremden- und Asylrecht
- Vereinsrecht
03.VERTRAGSRECHT
VERTRAGSRECHT
Für die Beratung und Errichtung von Verträgen aller Art steht ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung – wobei aufgrund unserer Prozesserfahrung aus Vertragsstreitigkeiten, bereits bei der Gestaltung von Verträgen auf solche Risiken Bedacht genommen werden kann.
- Kaufverträge
- Schenkungs- und Übergabsverträge
- Tauschverträge
- Mietverträge
- Pachtverträge
- Gesellschaftsverträge
- Dienstverträge
- Werkverträge
- Verträge spezieller Art
04.ZIVILRECHT
ZIVILRECHT
Aufgrund unserer jahrelangen Prozesserfahrung sind wir in der Lage, Sie in Ihrem ganz speziellen Problem effizient vor allen österreichischen Zivilgerichten zu vertreten. Selbstverständlich sind wir auch bemüht, zur Prozessvermeidung außergerichtliche Lösungen herbei zu führen, um das Kostenrisiko zu senken.
- Schadenersatz- und Gewährleistung
- Konsumentenschutz
- Wirtschaftsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
05.STRAFRECHT
STRAFRECHT
Als zugelassene Verteidiger in Strafsachen übernimmt unsere Kanzlei die Vertretung vor sämtlichen österreichischen Strafgerichten und wir sind intensiv darum bemüht, Ihre Interessen so zu vertreten, als ob es unsere eigenen wären. Über die Opferhilfeorganisation Weisser Ring bieten wir auch die Möglichkeit einer juristischen Prozessbegleitung für Gewaltopfer an.
- Bezirksgericht
- Landesgericht
- Schöffen- und Geschworenengericht
- Vertretung von Opfern im Strafverfahren zur Geltendmachung Ihrer privatrechtlichen Ansprüche
06.ERBRECHT
ERBRECHT
Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten und anderen erbrechtlichen Verträgen. Darüber hinaus sind wir kompetent in der Abwicklung von Verlassenschaftsabhandlungen.
- Testamente
- letztwillige Anordnung
- Verlassenschaftsverfahren
Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen.
07.WIRTSCHAFTSRECHT
WIRTSCHAFTSRECHT
Wir bieten persönliche Betreuung Ihres Unternehmens in allen Belangen des Wirtschaftsrechtes an.
Die Beratung beginnt mit der Gründung des Unternehmens und der Errichtung von Gesellschaftsverträgen. Wir unterstützen Sie auch bei der Abtretung von Gesellschaftsanteilen, Gestaltung von Dienstverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundenverträgen.
Zu unseren Leistungen zählen auch die Eintreibung offenerer Forderungen und die Vertretung in Zivilprozessen.
Wir betreuen Sie auch gerne bei Unternehmenssanierungen oder Insolvenzen.
08.IMMOBILIENBERATUNG
IMMOBILIENBERATUNG
Alles aus einer Hand beim Immobilienverkauf. Wer beabsichtigt, eine Immobilie zu verkaufen, muss sich mit verschiedenen Themen befassen. Es beginnt mit der Bewertung des Objektes oder Grundstückes zur Festlegung des Kaufpreises und endet mit der Verbücherung des Eigentumsrechtes und der Auszahlung des Kaufpreises.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit für eine umfassende Beratung und Unterstützung.
- Suche des bestmöglichen Käufers
- Bewertung des Objektes zur Festlegung des Kaufpreises
- geeignete Inserate online sowie in Printmedien
- Berechnung der Immobiliensteuer
- rasche und kompetente Erstellung der Verträge
- Verbücherung des Eigentumsrechtes
- Treuhandschaft
- Finanzierungsberatung und Renditeberechnung
Die Kosten für unsere Bemühungen trägt zum überwiegenden Teil der Käufer.
NEWSLETTER
In unseren regelmäßig erscheinenden Newslettern informieren wir unsere Mandanten und Besucher der Homepage über wichtige Änderungen und aktuelle Entscheidungen aus verschiedenen Rechtsbereichen.
Kanzlei
Dr Arnold Trojer
„Ein jeder Mensch hat rechtmäßigen Anspruch auf Achtung von seinen Mitmenschen, und wechselseitig ist er dazu auch gegenüber jedem anderen verbunden.“ - Immanuel Kant
- Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck 1980 – 1985
- Promotion zum Doktor der Rechte in Innsbruck 02.03.1985
- Gerichtspraxis in Bregenz und Feldkirch 01.03.1985 – 28.02.1986
- Konzipient in der Kanzlei Dr. Lins & Dr. Piccolruaz in Bludenz 1986-1990
- Rechtsanwaltsprüfung in Innsbruck am 07.11.1988 mit Sehr Gutem Erfolg bestanden
- Militärdienst 1990 – 1991
- seit 1991 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig in Dornbirn/eingetragen in der Liste der Vorarlberger Rechtsanwälte
- seit 07.03.1988 in die Verteidigerliste des OLG Innsbruck eingetragen
- Gemeinschaftskanzlei mit Dr. Stefan Denifl seit 2004
- Mitglied des Lions Clubs seit Juni 2009
- diverse juristische Publikationen und Veröffentlichungen in den Medien
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
- Ärztehaftpflicht
- Eherecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Gewährleistungsrecht
- Handelsrecht
- Immobilienrecht
- Kaufverträge
- Liegenschaftsrecht
- Mietrecht
- Patientenrecht
- Schadenersatz
- Schenkungsverträge
- Skirecht
- Sportunfälle
- Strafrecht
- Testamente
- Unternehmensrecht
- Vergaberecht
- Verkehrsrecht
- Verlassenschaftsverfahren
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Verwaltungsstrafverfahren
- Wohnrecht
Kooperationspartner
Die Rechtsanwaltskanzlei Trojer-Denifl ist Mitglied der ADVO-Tax-Consult Ewiv in Deutschland-Friedrichshafen. Diese ist eine Vereinigung von Rechtsanwälten und Steuerberatern im Dreiländereck Österreich, Deutschland und der Schweiz. Sie hat das Ziel der gegenseitigen Unterstützung in Rechtsfällen wie auch der besseren Klientenbetreuung im Ausland und Unterstützung von Spezialkenntnissen sowie den Austausch von Informationen über die Rechtssituation in den jeweiligen Staaten zu ermöglichen. Die Kanzleigemeinschaft Trojer-Denifl ist der einzige Repräsentant von Advotax Consulting in Vorarlberg mit den Niederlassungen in Dornbirn und im Bezirk Bludenz in Nüziders.
Wir arbeiten auch mit Kontaktanwälten aus anderen EU-Ländern regelmäßig zusammen.
Dr Stefan Denifl
„Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.“ - Friedrich Freiherr von Humboldt
- Verheiratet, 2 Kinder
- Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck
- Sponsion zum Mag. jur. 1994
- Konzipient in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Concin 1994 - 1999
- Gerichtspraxis in Bludenz, Dornbirn und Feldkirch 1996
- Dissertation mit dem Thema "Regressansprüche nach dem Vorarlberger Sozialhilfegesetz"
- Seit August 1999 selbstständig als Rechtsanwalt in Vorarlberg tätig
- Promotion zum Dr. jur. in Innsbruck 2000
- Rechtsanwaltskanzleien in Dornbirn und Nüziders
- Seit 2003 Mitglied des WEISSEN RINGES (Opferschutzorganisation) Vorarlberg
- Seit 2016 Landesleiter des Weissen Ringes Vorarlberg
- Verschiedene juristische Publikationen und Veröffentlichungen in den Medien
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
- Handels- und Gesellschaftsrecht (Wirtschaftsrecht)
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Verkehrsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht und Abwicklung von Verlassenschaften
- Strafverteidigung und Vertretung von Opfern im Strafverfahren
- Verwaltungsrecht
- Immobilien- und Vertragsrecht
- Banken- und Versicherungsrecht
- Schirecht
- Besitzstörungen
Versicherungspartner
Wir sind als Rechtsanwaltskanzlei hauptsächlich tätig in Vorarlberg mit Niederlassungen in Dornbirn und Bludenz/Nüziders und sind Kooperationspartner und Vertrauensanwälte der Allianz-, der Uniqa-, der Generali- und der Zürichversicherung in allen Rechtsschutzangelegenheiten.
Unsere Kanzlei kann Sie aber auch gerne vertreten, wenn sie bei einem anderen Versicherungsinstitut rechtsschutzversichert sind oder auch in Haftpflichtangelegenheiten.
Wir klären bereits zu Beginn unserer Tätigkeit so rasch wie möglich ab, ob eine Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung gewährt wird oder nicht.
Sofern Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, informieren wir Sie umgehend über die zu erwartenden Kosten.
Team
CORNELIA BÖHLER
„Ich bin gerne für unsere Klienten da. Es ist schön zu sehen, wie es Menschen, die manchmal gerade nicht weiter wissen, durch den Beistand unserer Rechtsanwälte wieder besser geht.“
CORNELIA FEURSTEIN
„Jeder Tag in unserer Kanzlei ist eine neue Herausforderung, da die vielfältigen Anliegen unserer Klienten immer im Mittelpunkt stehen. Es ist ein ganz besonderes Gefühl, dass ich einen kleinen Teil dazu beisteuern darf, unseren Mandanten ein Stück weiter zu helfen.“
BARBARA FÄSSLER
„Die Vielfältigkeit der Aufgaben und das Wissen, unseren Klienten bestmöglich helfen zu können, bereiten mir im Berufsalltag Freude. In unserem Team kann jeder seine Stärken individuell einbringen, was einer der vielen Gründe ist, weshalb ich so gerne in unserer Kanzlei arbeite.“
Weisser Ring
Der WEISSE RING Österreich wurde am 16.1.1978 gegründet. Wir sind die bundesweit größte Opferhilfeorganisation und die einzige, die allen Opfern von Straftaten offen steht. Die Bundesgeschäftsstelle hat ihren Sitz in Wien. Neun Landesleitungen und 15 regionale Außenstellen sind bundesweit in der Opferarbeit tätig.
Seit 1991 ist Hon. Prof. Dr. Udo Jesionek Präsident des WEISSEN RINGS.
Dr. Stefan Denifl ist seit 2016 Landesleiter des WEISSEN RINGES in Vorarlberg und vertritt regelmäßig Gewaltopfer als juristische Prozessbegleiter. Die Kosten der juristischen Prozessbegleitung können über den WEISSEN RING abgerechnet werden.
LINKS
KOSTEN
Die Honoraransprüche des Rechtsanwaltes für seine Leistungen sind im Rechtsanwaltstarifgesetz oder in den autonomen Honorarrichtlinien geregelt. Die Höhe des Honorars richtet sich einerseits nach dem Wert der Streitsache (Bemessungsgrundlage), und andererseits an der Anzahl der erbrachten Leistungen wie Telefonate, Besprechungen, Verhandlungen, Schriftverkehr, etc.
Unabhängig vom Honorar des Rechtsanwaltes gestalten sich die Gerichtsgebühren. Diese werden nach dem Gerichtsgebührengesetz bestimmt und orientieren sich ebenso nach der Höhe des Streitwertes. Bei einer gerichtlichen Eingabe – das kann eine Klage sein, oder auch eine Exekution – sind die Gerichtsgebühren vorab vom Rechtsanwalt an das Gericht zu zahlen.
Falls es zu einem Prozess kommt, gilt grundsätzlich: Wenn Sie einen Prozess gewinnen, muss der Prozessgegner Ihre Kosten bezahlen. Es kann aber auch sein, dass eine Versicherung (Rechtsschutz bzw. Haftpflicht) Ihnen das Kostenrisiko abnimmt. Genauso können Sie mit uns ein Pauschal- oder Erfolgshonorar oder auch eine Honorar mit einem fixen Stundensatz ausarbeiten und vereinbaren. Informieren Sie sich also bei Ihrer Versicherung über allfällige Rechtsschutzansprüche – und auch darüber, ob Sie Ihren Anwalt dafür selbst auswählen dürfen.
Sollten Sie nicht über das entsprechende Einkommen verfügen, um sich einen Anwalt, bzw. die Gerichts- und Sachverständigengebühren für einen Prozess leisten zu können, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, Verfahrenshilfe bei Gericht zu beantragen.